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10 Cake Pops

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

(a) Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden von cakepop-shop.com by Annas-Werke (nachfolgend Annas-Werke), insbesondere Verträge über Lieferungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande, soweit diese für eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft erfolgen. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.
(b) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden wird von Annas-Werke widersprochen, soweit Annas-Werke diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen von Annas-Werke gelten auch für die Fälle, in denen Annas-Werke in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt hat.

2. Angebot / Vertragsabschluss

a) Die Angebote von Annas-Werke sind – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Annas-Werke, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauskasse, Lieferungen auf Rechnung erfolgen nur in Ausnahmefällen und nur bei positiver Bonitätsprüfung.
(b) Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese nicht einer vertraglichen Verpflichtung widersprechen, bleibt Annas-Werke vorbehalten und stellen keine Mängel dar. An den erteilten Auftrag ist der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist, sofern es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person handelt, 4 Wochen gebunden.

3. Preise / Zahlung / Verzug

(a) Die Preise sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, Bruttopreise in Euro und verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen MwSt., jedoch ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis von Annas-Werke.
(b) Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung des Kunden gegen Vorkasse, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der in den Rechnungen von Annas-Werke angegebenen Zahlungsfristen zu leisten. Schecks und Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von Annas-Werke in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Von Annas-Werke dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann Annas-Werke jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(c) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist Annas-Werke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt Annas-Werke vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen von Annas-Werke aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig.

4. Aufrechnung / Zurückbehaltung

(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

5. Lieferung / Versand

(a) Lieferungen erfolgen ab Bonn auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Annas-Werke ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch Annas-Werke sind zulässig.
(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch bei den Vorlieferanten, hat Annas-Werke nicht zu vertreten und berechtigen Annas-Werke, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern. Annas-Werke ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits eingetretenen Lieferverzuges.
(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte.
Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten. Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung von Annas-Werke sowie dem Ausschluss der Haftung von Annas-Werke für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle eines andauernden Leistungshindernisses von mehr als drei Wochen ist der Kunde berechtigt, unter angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 10 Werktage betragen muss, für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch Annas-Werke ohne Haftung für die billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen Annas-Werke wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

6. Eigentumsvorbehalt / Sicherung

(a) Annas-Werke behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Annas-Werke in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
(c) Annas-Werke kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(d) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist Annas-Werke nach Wahl und auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.
(e) Der Kunde ist verpflichtet, Annas-Werke jede Handlung, die das an der Sache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde Annas-Werke alle für Abwehrmaßnahmen notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige Kosten der Abwehrmaßnahmen werden Annas-Werke von dem Kunden erstattet.
(f) Annas-Werke ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen von Annas-Werke hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

7. Gewährleistung / Verjährung

a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im Onlineshop www.cakepop-shop.com bestellte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der Produktbeschreibung im Shop bzw. der erteilten Auftragsbestätigung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Annas-Werke ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung (insbesondere unsachgemäße Lagerung) der gelieferten Waren zurückzuführen sind, kann Annas-Werke keine Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist Annas-Werke zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind.
(b) Bei unerheblichen Mängeln (Bagatellschäden) an gelieferten Waren hat Annas-Werke ein Recht auf Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung durch den Kunden. Verlangt der Kunde in anderen Fällen Nacherfüllung, kann Annas-Werke nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern.
(c) Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen 2 Kalendertagen, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch Annas-Werke, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(d) Rückgriffsansprüche verjähren in zwei Jahren nach Rechnungsdatum von Annas-Werke.
(e) Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen.
Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.
(f) Der bei der Lieferung von Waren von Annas-Werke zu beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers.

8. Haftung

a) Die Haftung von Annas-Werke, deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird. Bei der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist der Schadensersatz auf einen vertragstypischen und für Annas-Werke vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(b) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit diese Schäden an/oder durch privat genutzte Waren entstanden sind.
Hierbei ist die Höhe des Schadensersatzes auf die Deckungssumme der von Annas-Werke abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherungen beschränkt.

9. Rückgaben / Rücksendungen

(a) Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
(b) Lebensmittel sind aufgrund der kurzen Haltbarkeit (MHD) und aus Hygienegründen von der Rücksendung, und ebenso vom Umtausch, ausgeschlossen.
(b) Alle Rücksendungen an Annas-Werke, die nach der Zustimmung durch Annas-Werke vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen Annas-Werke frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

10. Schadenersatz bei Nichtabnahme

(a) Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet er gegenüber Annas-Werke für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 30 % des Bruttorechnungsbetrages pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Annas-Werke hat das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.
(b) Der Kunde hat zusätzlich die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

11. Gewerbliche Schutzrechte

(a) Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von Annas-Werke oder den Vorlieferanten von Annas-Werke angebrachte Warenzeichen verkauft werden.
(b) Im Übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere Verwendung der Warenzeichen von Annas-Werke, insbesondere für Werbezwecke, untersagt. Klischees von Annas-Werke bleiben auch nach voller Bezahlung im Eigentum von Annas-Werke.
(c) Bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Dritten haftet Annas-Werke nur, insoweit dies Annas-Werke bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und der Kunde insoweit rechtskräftig in Anspruch genommen wird. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungsendbetrag der gelieferten und das Schutzrecht verletzenden Waren beschränkt.

12. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.

13. Telefaxrundschreiben / E-Mailings

Annas-Werke nutzt die Form von E-Mailings, um Ihre Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.

14. Verschiedenes / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Annas-Werke. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. E-Mails genügen nicht dem Schriftformerfordernis.
(c) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und über die Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, 53119 Bonn, Sitz von Annas-Werke. Annas-Werke ist berechtigt den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist 53119 Bonn, Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980.

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